Bilderrechte: ScienceWednesday mit neu ernannter Honorarprofessorin Prof. Dr. Magdalene Kläver
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Sonntag, 13. April 2014
Mediencampus der Hochschule Darmstadt
Der ScienceWednesday ist zurück – und der erste Termin hat gleich mit einer positiven Neuigkeit begonnen: Magdalene Kläver, die seit 2001 an der Hochschule Darmstadt als Lehrbeauftragte tätig ist, erhielt die *Honorarprofessur für Presserecht am Fachbereich Media. Sie lieferte mit ihrem Vortrag über Bilderrechte auch den Startschuss für die neue ScienceWednesday-Vortragsreihe, die jeden Mittwoch in der Mittagspause (13.30-14.15 Uhr) am Mediencampus statt findet.
Spezialistin für Pressefreiheit, Urheber- und Persönlichkeitsrecht
Zu Beginn der Veranstaltung verlieh der Präsident der Hochschule Darmstadt, Ralph Stengler, die Honorarprofessur an Magdalene Kläver. „Aufgrund ihrer langjährigen Verbundenheit mit der Hochschule Darmstadt und ihrer hohen Berufserfahrung in den wichtigen und modernen Gebieten unterstützen wir Magdalene Kläver heute mit der Verleihung der Honorarprofessur im Namen des Landes Hessen“, so Stengler. Ab jetzt darf sie vor ihren Namen einen Professor-Titel stellen und sich Prof. Dr. Magdalene Kläver nennen.
An der Universität in Gießen hat sie Jura studiert und promoviert, danach in einem Versicherungsservice und als Rechtsanwältin gearbeitet. 2001 wurde sie Lehrbeauftragte an der Hochschule Darmstadt. Sie lehrte zu unterschiedlichen Themen unter anderem in den Fachbereichen Gesellschaft und Soziale Arbeit, Gestaltung und Media. Seit 2002 unterrichtet sie Medienrecht im Studiengang Onlinejournalismus, seit 2007 auch im Studiengang Wissenschaftsjournalismus. Seit 2011 ist sie neben ihrer Tätigkeit als Lehrbeauftragte auch noch Justiziarin des Kommissariats der katholischen Bischöfe im Land Hessen. Gearbeitet hat Magdalene Kläver vor allem in den Bereichen Pressefreiheit, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht, was sie zur idealen Lehrbeauftragten für den Fachbereich Media macht.
Studierende heutzutage „konservativer“
Die Arbeit mit den Studierenden will sie nicht mehr missen: „Man behält den Bezug zu Wertevorstellungen der jungen Leute, das ist auch das Reizvolle und Wichtige für meine Arbeit.“ In den 13 Jahren ihrer Tätigkeit an der Hochschule Darmstadt hätten sich die Studierenden verändert, seien „konservativer“ geworden, wie sie sagt. „Ich habe den Eindruck, den Studierenden sind die Werte wie Zusammenhalt in der Familie oder Treue wichtiger geworden.“ Dies stünde im Gegensatz zu dem, was den Studierenden heutzutage gerne nachgesagt werde.
Auch das Medienrecht sei ständig im Wandel. Gerade in diesem Bereich versuchten Gesetze, den Entwicklungen vor allem im Internet gerecht zu werden. „Deshalb muss ich mich immer wieder einarbeiten und nachkommen, damit ich auf dem aktuellen Stand bin.“ Die Lehrtätigkeit möchte Kläver noch bis zur Pension machen, denn: „Je älter ich werde, desto spannender ist es, wie die jungen Leute sind und denken.“
Bismarck und Caroline von Monaco haben heutige Bildrechte geprägt
Den Vortrag „Ein Bild sagt mehr als viele Worte…kann aber auch viele Rechte verletzen“ hielt die frisch ernannte Prof. Dr. Kläver in einem vollbesetzten Hörsaal – nicht nur viele Studierende, sondern auch fast alle Mitglieder des Präsidiums seien laut Hochschul-Präsident Ralph Stengler gekommen. Das liege, so seine Einschätzung, an dem „spannenden und modernen Thema“. Mit vielen Beispielen erklärte Kläver die Bedeutung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten, Eigentumsrechten und Markenrechten.
Bildrechte maßgeblich geprägt haben laut Prof. Dr. Kläver vor allem zwei prominente Personen. Zum einen Bismarck, weil zwei Fotografen 1898 in seinem Totenzimmer unerlaubt eingedrungen waren und anschließend versuchten, die Bilder des toten Reichskanzlers zu veröffentlichen. Einige Jahre später, 1907, wurde das „Recht am eigenen Bild“ geschaffen, das bis heute gilt.
Und zum anderen Caroline von Monaco, da sie in vielen Fällen von den höchsten Gerichten Entscheidungen zum Thema Bildrechte erwirkt hat.
Erkennungsmerkmal: Krumme Beine
Bevor ein Bild veröffentlicht werden darf, müssten zuerst zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens: ist es überhaupt ein Bildnis? Dazu zählen nicht nur Fotos, sondern auch Comicfiguren oder zeichnerische Darstellungen. Doch selbst einzelne Körperteile können ein Bildnis sein, wenn die Person damit eindeutig identifizierbar ist. So wurde zum Beispiel gerichtlich entschieden, dass der Fußballer Sepp Maier von hinten aufgrund seiner markanten krummen Beine eindeutig als Sepp Maier zu erkennen sei.
Zweitens: Liegt eine Einwilligung zur Veröffentlichung vor? Dies kann entweder schriftlich oder mündlich geschehen. Aber: auch so genanntes konkludentes Verhalten zählt dazu, zum Beispiel das Posten eines Bildes in sozialen Medien gilt auch als Einwilligung.
Öffentliches Interesse versus Persönlichkeitsschutz
Von diesen „Regeln“ gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise ein Fahndungsfoto oder ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Caroline von Monaco hatte geklagt, da Winterfotos aus dem Urlaub veröffentlicht worden waren. Gerichtlich wurde die gesellschaftliche Relevanz aber bejaht, da ein öffentliches Interesse besteht, wie die Kinder von Adeligen sich verhalten, wenn die Eltern erkrankt sind, was zu der Zeit der Fall war. Auch in anderen Fällen geht es um das Abwägen von öffentlichem Interesse versus Persönlichkeitsschutz. Bei dieser Frage entscheiden allerdings auch Gerichte unterschiedlich.
Nicht immer ist Klagen sinnvoll
Immer wieder wies Kläver auf die Schwierigkeit der Fälle hin und fragte das Publikum nach ihrer Einschätzung zu den Beispielen. Eine Firma, die regelmäßig Satire an der Grenze des guten Geschmacks bringt, sei der Autovermieter „Sixt“. Aktuelles Beispiel: Nach der Bundestagswahl gab es ein Plakat mit einem Auto und darunter war der Slogan zu lesen: „Mehr Sitze als die FDP“ – in Anspielung auf das schlechte Abschneiden der Partei und das Ausscheiden aus dem Bundestag. Doch dagegen geklagt wird nicht mehr, da vor einigen Jahren bereits ein ähnlicher Fall vor dem Gericht verhandelt wurde, in dem Politiker für Werbezwecke missbraucht worden waren und „Sixt“ den Prozess gewann. Außerdem, so Magdalene Kläver, sei es manchmal besser, solche Skandale ein paar Tage in den Medien zu lassen und dann wieder ruhen zu lassen. Mit einer Klage mache man es manchmal nur schlimmer, da man damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erst recht auf sich ziehe. „Ignorieren ist da manchmal einfach klüger“, so die Honorarprofessorin.
Sonja Nowack
*Was bedeutet Honorarprofessur?
Die Voraussetzungen für eine Honorarprofessur sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Für Hessen gibt es zwei Bedingungen:
(1) Die Leitung der Hochschule kann auf Vorschlag des Fachbereichs nach Anhörung des Senats Personen, die besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis oder besondere künstlerische Leistungen erbracht haben, eine Honorarprofessur übertragen; sie führen die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“.
(2) Honorarprofessorinnen und -professoren sind berechtigt und verpflichtet, an der Hochschule zu lehren; § 25 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Quelle: Hessisches Hochschulgesetz vom 14. Dezember 2009