Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gründerinnen und Gründer der Computer- und Videospielbranche und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus diesem Bereich, jeweils mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen. Die Antragsunterlagen müssen bis zum 10.05.2021 (Stichtag für die erste Fördereinreichung) eingegangen sein. Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Zuwendung ist auf 50.000 EUR begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR betragen.
Alle Informationen gibt es auf der Website.