Global Game Jam 2026
In 48 Stunden ein Videospiel entwickeln - Pizza und gute Laune inklusive!
Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Bewerbung auf den Studiengang Onlinekommunikation.
Voraussetzung für ein Bachelor-Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), nachzuweisen durch:
Detailinformationen zur Erlangung einer in Hessen gültigen HZB erhalten Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
Ein außerhalb Hessens erworbenes Zeugnis muss beim Staatlichen Schulamt gleichgestellt werden, sofern die Berechtigung für ein Studium in Hessen nicht offensichtlich ist. Der entsprechende Bescheid ist im Rahmen der Online-Bewerbung hochzuladen. Der schulische Teil einer Fachhochschulreife wird anerkannt, sobald der praktische Teil nachgewiesen ist.
Der Studiengang Onlinekommunikation ist zulassungsbeschränkt (NC). Die NC-Werte lagen im Wintersemester 23/24 bei der Note 3,4 und einer Wartezeit von 3 Semestern.
Pro Jahr stehen 85 Studienplätze zur Verfügung.
Wenn Ihr im Ausland erworbener Bildungsnachweis nicht mit einer deutschen HZB vergleichbar ist, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums zuerst ein Studienkolleg besuchen.
Die Bewerbung an der h_da mit ausländischen Zeugnissen (und ggf. externer Feststellungsprüfung) erfolgt komplett online über uni-assist. Dort wird geprüft ob Ihr im Ausland erworbener Abschluss zum Studium in Deutschland und an der h_da berechtigt. Bei einem positiven Prüfergebnis leitet uni-assist Ihre Antragsdaten an uns weiter. Eine Bearbeitungsgebühr ist bei uni-assist fällig. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Bewerbung. Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen basiert auf den Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) sowie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Der Studiengang Onlinekommunikation wird auf Deutsch unterrichtet. Aus diesem Grund müssen zur Bewerbung und Zulassung ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Studienvorbereitungskurse mit Deutsch als Fremdsprache laufen von Anfang Mai bis zum 15. Juli.
Hochschulzugang vorab prüfen
Über Check: Hochschulzugang von uni-assist können Sie schnell und einfach im Vorfeld auf Ihrer Bewerbung prüfen, ob Ihre Zeugnisse zum Studium in Deutschland berechtigen.
Bewerbungen sind einmal jährlich für das Wintersemester möglich. Der Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Das Bewerbungsportal der Hochschule Darmstadt kann ab Anfang Juni genutzt werden
Immer wieder verfügen Studierende bereits zu Studienbeginn an der h_da über wertvolle Fachkompetenzen. Es handelt sich dabei entweder um
Diese Kompetenzen können, wenn sie den Anforderungen eines Moduls in ihrem Studiengang an der h_da entsprechen, anerkannt und auf das Studium angerechnet werden. Durch den Wegfall von einzelnen Prüfungsleistungen und Veranstaltungen entstehen so zusätzlich Freiräume im Studium.
Referenzpunkt für die Beurteilung sind die im Studium vermittelten Kompetenzen, wie sie in den jeweiligen Modulhandbüchern beschrieben werden. Die Anerkennungssatzung der h_da regelt dabei die formale Seite von Anerkennungen und Anrechnungen.
Wenn Sie überlegen, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Kontaktperson Ihres Studiengangs in Verbindung.
Für die Einstufung in ein höheres Semester müssen eine oder mehrere der nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sein:
Sind Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht bei uns eingegangen, entscheidet der zuständige Fachbereich anhand Ihrer bisher erbrachten Leistungen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden.
Ein Vorpraktikum ist für die Zulassung nicht erforderlich.
In 48 Stunden ein Videospiel entwickeln - Pizza und gute Laune inklusive!
Jetzt anmelden und mitzocken!
Online-Informationsveranstaltung zu den Masterstudiengängen der h_da
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben haben, gelten für Sie die Informationen und Verfahren unter Studienplatz mit ausländischem Zeugnis.
Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (NC) ist zunächst eine Registrierung über hochschulstart.de notwendig – danach finden sich BID und BAN im dortigen Benutzerkonto unter „Meine Daten“.
Der weitere Bewerbungsprozess findet auf der hochschuleigenen Bewerbungsplattform my.h-da.de statt. Durch Eingabe von BID und BAN werden die Daten von hochschulstart übernommen, es sind bis zu drei Bewerbungen für NC-Studiengänge möglich.
Wurden über hochschulstart mehrere Bewerbungen abgegeben, ist eine Priorisierung notwendig. Bitte beachten Sie die dortigen Verfahrenstermine.
In NC-Studiengängen ist die Zahl der Studienplätze begrenzt (lat. „Numerus Clausus“ ≙ „begrenzte Zahl“). Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Studienplätze, wird ein Vergabeverfahren durchgeführt:
10% der Studienplätze sind für Bewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten und staatenlose Bewerber*innen,
5% für Härtefälle und
3% für Zweitstudienbewerber*innen reserviert. Von den übrigen Studienplätzen werden
80% nach Leistung (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) und
20% nach Wartezeit (Semester)
vergeben.
Zulassungsangebote werden innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ausgesprochen. Wird ein Studienplatz aus Dienst- oder Pflegegründen nicht angenommen, besteht in einem späteren Verfahren bei entsprechendem Nachweis die Möglichkeit auf Vorabzulassung.